Παραδείγματα από το σώμα κειμένου για RA$1$
1. Das oberste deutsche Sozialgericht hatte im Februar entschieden, das alle selbstständigen GmbH–Geschäftsführer Beiträge an die Rentenkasse leisten müssen, wenn sie nur für eine GmbH arbeiten und persönlich keine Mitarbeiter beschäftigten. (Az: B 12 RA 1/04 R) Die Auslegung der Kasseler Richter stoße sowohl im Arbeitsministerium als auch bei den Rentenversicherern auf Vorbehalte, hieß es nun im "Handelsblatt". "Für diesen Fall war die Scheinselbstständigen–Regelung nicht gedacht", sagte ein namentlich nicht genannter Vertreter der Rentenversicherung dem Blatt.